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Antrag Stenzelberg
Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Klettern
am Stenzelberg ist trotz positivem Gutachten vom Landschaftsbeirat abgelehnt worden. Völlig unverständlich ist dabei die Haltung des Beirates, ist doch mit dem ausführlichen Gutachten des DAV zweifelsfrei die naturschutzfachliche Verträglichkeit der Maßnahme belegt worden. Die gute Entwicklung der Mauereidechsenpopulation in den vergangenen Jahren ist hauptsächlich auf die Entbuschungsmaßnahmen zurück zu führen und diese Maßnahmen müssen fortgeführt werden. Hierfür stand der DAV bereit und nun werden aktive Naturschützer im Regen stehen gelassen. Der Landschaftsbeirat hat in erster Linie auf der Grundlage von naturschutzfachlichen Argumenten zu entscheiden. Auf der Sitzung hat man sich aber vor allem mit Dingen wie etwa der Haftungsfrage bei Unfällen, dem klettersportlichen Wert des Stenzelbergs oder formalen Fragen hinsichtlich Ausnahme oder Befreiung beschäftigt. Die ablehnende Empfehlung zeigt, dass den anderen Beiratsmitgliedern anscheinend jedes Mittel recht sei, einen Antrag abzuschmettern, gegenüber dem man eine grundsätzlich ablehnende Haltung habe. Hier soll wieder einmal die Chance vertan werden, jungen Menschen Entwicklungsmöglichkeiten zu geben, die nur in der Natur zu gewinnen sind. Traurig, dass wieder einmal eine Handvoll Naturschutzfunktionäre über das entscheidet, was im Siebengebirge erlaubt ist. An die Stelle der von den Bürgern gewählten Einrichtungen treten Lobbyisten. Wo bleibt der Geist der Rahmenvereinbarung Klettern und Naturschutz der Landesregierung, dessen erklärter Wille mehr Möglichkeiten für den Klettersport beinhaltet?
Artikel im General-Anzeiger Bonn
Foto: Wolfgang Kehren
