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Klettern am Stenzelberg bleibt weiterhin verboten
Die Bezirksregierung Köln hat entschieden, dass das Klettern am Stenzelberg weiterhin verboten bleibt. Damit sind auch letzte Überlegungen des Rhein-Sieg-Kreises vom Tisch, in einer „Kleinen Kletterlösung“ versuchsweise an ausgewählten Stellen das Klettern zeitweise zuzulassen.
Zu den Hintergründen:
Ende 2010 hatte die Sektion Siegburg zwei Gutachten zur artenschutzrechtlichen und FFH-Verträglichkeit des Kletterns am Stenzelberg vorgelegt. Ergebnis dieser Gutachten war, dass ein eingeschränktes Klettern am Stenzelberg naturschutzfachlich möglich ist, wenn der DAV gleichzeitig Pflegemaßnahmen zum Erhalt und Förderung der Population der Mauereidechse durchführt und eine Besucherlenkung erfolgt.
Trotz dieses Ergebnisses hatte der Landschaftsbeirat beim Rhein-Sieg-Kreis bei seiner Sitzung im Dezember 2010 den Antrag des DAV auf Wiederaufnahme des Kletterns am Stenzelberg abgelehnt. Wenn man den Verlauf der damaligen Sitzung betrachtet, waren es weniger fachliche Gründe, die zu der Ablehnung führten, sondern in erster Linie eine grundsätzliche Anti-Haltung gegenüber dem Klettersport bei nahezu allen Mitgliedern des Beirates. Insgesamt hatte man den Eindruck, dass man noch 1.000 gute Argumente hätte bringen können; man wäre keinen Schritt weitergekommen.
Nach dieser Entscheidung hat sich der Rhein-Sieg-Kreis im Frühjahr mit dem DAV noch einmal an einen Tisch gesetzt, um eine reduzierte Lösung zu finden, mit der der DAV leben kann und die auch für den Naturschutz förderlich ist. Die Bereitschaft des Kreises dazu war zum einen vor dem Hintergrund zu sehen, dass es nach wie vor keine eindeutige Perspektive für die Durchführung von naturschutzfachlich dringend notwendigen Pflegemaßnahmen am Stenzelberg gibt. So hat die Forstverwaltung als Eigentümer der Flächen am Stenzelberg zwar schon einmal in jüngerer Zeit großflächige Entbuschungen durchgeführt, verfügt aber u.a. aufgrund der personellen Lage nicht über die Möglichkeit, dies regelmäßig zu machen.
Zum anderen hatte der Kreis erkannt, dass mit dem DAV ein ernst zu nehmender und verantwortungsbewusster Gesprächspartner vorhanden ist, dem es nicht nur um den Klettersport geht, sondern auch um die Erhaltung eines naturschutzfachlich bedeutsamen Stücks Heimat.
Ergebnis dieser Gespräche im Frühjahr 2011 war eine sogenannte „Kleine Kletterlösung“, bei das Klettern zunächst nur auf den naturschutzfachlich weniger bedeutsamen Kessel einschließlich der angrenzenden Bereiche der Westwand bis zur Juppirinne begrenzt war sowie auf den Campanile Alto.
Diese Lösung wurde Vertretern der Bezirksregierung Köln, des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), der Forstverwaltung und der Biologischen Station vom Rhein-Sieg-Kreis bei einem Ortstermin am Stenzelberg im Frühjahr 2011 diskutiert. Die Vertreter des LANUV und der Biologischen Station stimmten dem Konzept zu. Im Sommer 2011 wurde die ausgearbeitete „kleine Kletterlösung“ dann der Bezirksregierung Köln mit der Bitte um Prüfung vorgelegt. Mit dem seit Herbst 2011 vorliegenden Antwortschreiben hat die Bezirksregierung auch dieses Konzept abgelehnt. Begründet wird dies nun nicht mehr naturschutzfachlich, sondern nur noch formal-rechtlich.
Hintergrund ist letztlich ein Gerichtsurteil zum Klettergebiet Selters in Niedersachsen. Dieses besagt mehr oder weniger, dass in einem europäischen Schutzgebiet wie dem FFH-Gebiet Siebengebirge alles in der Verordnung für dieses Schutzgebiet geregelt sein muss und sonstige Vereinbarungen mit Dritten (wie z.B. eine vertragliche Regelung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und dem DAV) nicht zulässig sind.
Im vorliegenden Fall ist dies insofern problematisch, dass die Schutzgebietsverordnung für das Siebengebirge in diesem Jahr überarbeitet worden ist und bereits den sogenannten Trägern öffentlicher Belange (TÖB´s) usw. als Entwurf zur Stellungnahme vorgelegen hat. Eine den Stenzelberg betreffende Neuregelung des Kletterns könnte man zwar noch in diesen Verordnungsentwurf einbauen, dieser müsste dann aber nochmals den TÖB´s vorgelegt werden. Dies ist natürlich sehr zeitaufwändig; und da die Bezirksregierung ohnehin kein Interesse daran hat, das Klettern am Stenzelberg wieder zuzulassen, sind die Aussichten auf eine Überarbeitung der NSG-Verordnung gleich null.
Abschließend bleibt zu der ganzen Geschichte folgendes festzuhalten:
Der DAV hat zusammen mit dem Rhein-Sieg-Kreis und den anderen Fachstellen des Naturschutzes in guter Zusammenarbeit eine Lösung erarbeitet, die dem DAV aufgrund der starken Einschränkung der Klettermöglichkeiten am Stenzelberg zwar einige Bauchschmerzen bereitet hat. Aufgrund der hohen naturschutzfachlichen Bedeutung des Gebietes und der Tatsache, dass der Stenzelberg im Rhein-Sieg-Kreis das einzige größere Klettergebiet ist, war diese Lösung für den DAV jedoch akzeptabel.
Für den Naturschutz hätte eine tolle Gelegenheit bestanden, dass am Stenzelberg in Zukunft regelmäßig durch den DAV Pflegemaßnahmen unter fachkundiger Leitung durchgeführt werden und somit der Bestand der Mauereidechse nachhaltig gesichert wird. Das Klettern wäre auf naturschutzfachlich unproblematische Bereiche beschränkt worden.
Mit der aktuellen Entscheidung der Bezirksregierung ist diese Chance vorerst vertan.
Viel schlimmer ist jedoch, dass den Menschen, die bereit waren, sich für den Naturschutz zu engagieren und sich mit einem Stück Heimat noch stärker als bisher zu identifizieren, dies mit formalen Argumenten unmöglich gemacht worden ist.
So wird Naturschutz leider das bleiben, was es in der Vergangenheit schon immer gewesen ist: das Betätigungsfeld einiger weniger Menschen in Naturschutzverbänden und Verwaltungen, deren Aktivität für den Großteil der Bevölkerung nicht nachvollziehbar ist.
Frank Bechtloff
